Freitag, 31. August 2012

Dipl.-Ing.Walter Kohl: „Für weitere Informationen: Klicken Sie einfach ‚d...

Dipl.-Ing.Walter Kohl: „Für weitere Informationen: Klicken Sie einfach ‚d...: Teil 2: Die absolute Plattform: Das Internet Da die Nachrichten nur fünf Minuten (oder manchmal auch unwesentlich länger) dauern, wird...



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Dipl.-Ing.Walter Kohl: „Für weitere Informationen: Klicken Sie einfach ‚d...: Teil 1: Das große Mißverständnis von Konsumenten und Machern Wer nicht die geballte Satelittenflut Europas empfangen kann, viele in As...



Dienstag, 7. August 2012

Dipl.-Ing.Walter Kohl: EU: Befragung zum Umgang mit Urherrechtsverletzung...

Dipl.-Ing.Walter Kohl: EU: Befragung zum Umgang mit Urherrechtsverletzung...: EU-Kommission startet Konsultation zu Urheberrechtsdurchsetzung im Internet Von Leonhard Dobusch | Veröffentlicht am: ...




Polizeiabkommen zwischen Österreich und Thailand

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterzeichnete bei einem Arbeitsbesuch in Thailand (8. bis 10. Juli) ein bilaterales Abkommen zur verstärkten polizeilichen Zusammenarbeit im Kampf gegen transnational organisierte Kriminalität, darunter illegaler Drogenhandel und Menschenhandel. Ein besonderes Anliegen ist Mikl-Leitner der Kampf gegen Kinderpornographie und Kindersex-Tourismus. „Bei Kindesmissbrauch gibt es Null-Toleranz. Thailand darf kein sicherer Hafen für Kinderschänder oder Kriminelle sein“, betonte die Ministerin.



 

IMPRESSUM
Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: Bundeskanzleramt, Bundespressedienst. A-1014 Wien, Ballhausplatz 1. Redaktion: Dr.
Helmut Wohnout, Tel. ++43/1/53115-4154, Fax ++43/1/53115-4283, e-mail: helmut.wohnout@bka.gv.at; Versand: Abteilung VII/3, Renate Gaida, Tel. ++43/1/53115-2613, Fax ++43/1/53109-2613, e-mail: renate.gaida@bka.gv.at; http://www.bundeskanzleramt.at; Auszugsweiser Abdruck des Textes gestattet. Herausgegeben vom Bundespressedienst-Wien.

Donnerstag, 2. August 2012

Neues Angebot von Pattaya Rent-a-Room

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Mietdauer mindestens ein Monat.)

Freitag, 20. Juli 2012

Informationen aus Österreich


Nationalrat: Grünes Licht für ESM und Fiskalpakt

Der Nationalrat hat am 4. Juli den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)  und  den  Fiskalpakt  beschlossen. Für den ESM stimmten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie die oppositionellen  Grünen,  wodurch  die  verfassungsrechtlich erforderliche Zweidrittel- mehrheit gegeben war. Für den Fiskalpakt optierten SPÖ und ÖVP, hier reichte die einfache Mehrheit. Bundeskanzler Werner Faymann hatte vor der Abstimmung  im  Plenum  unterstrichen,  dass man  beim  letzten  EU-Gipfel  „im  richtigen Moment wesentliche Beschlüsse“ gefasst habe, um  der  Entwicklung  auf  den  Finanzmärkten künftig einen Schritt voraus zu sein. „An diesen Entscheidungen hat Österreich aktiv mitgewirkt.“ Nur dem gemeinsamen Bemühen um eine „gute soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der EU“ verdanke Österreich sein geringes Zinsniveau für Staatsanleihen und die „so   gute   Be-schäftigungslage“,   betonte   der Bundeskanzler.
Der  ESM  soll  Euro-Krisenstaaten  wie  Griechenland vor einem Zusammenbruch im Falle unbezahlbar   hoher   Anleihezinsen   schützen. Die Euro-Länder verpflichten sich, den ESM zunächst mit einem Stammkapital in Höhe von 80 Mrd. Euro zu dotieren und Haftungen von bis  zu  700 Mrd.  Euro  zu  übernehmen.  Auf Österreich entfällt ein Anteil von 19,48 Mrd. Euro, davon 2,23 Mrd. Euro in Cash. Der   Fiskalpakt   sieht   einen   ausgeglichenen Haushalt vor, das jährliche strukturelle Defizit soll unter 0,5 % des BIP liegen.





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Bildtext:
Bundeskanzler Werner Faymann (r.) mit Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger (l.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 19. Juni 2012 im Bundeskanzleramt.


FotografIn: Regina Aigner

Quelle: BKA/HBF

Datum: 19.06.2012

Ort: Wien

Krisenvorsorge: ELEFAND



Krisenvorsorge

Meldeformular 
Anmeldungsformular (© colourbox.com) 


Anmeldung ab sofort im Internet


Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Ausland leben, konnten sich auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden.


Bei der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Bangkok rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, über die in der Liste zu hinterlegenden e-Mail-Adressen z.B. auf anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament hinzuweisen oder sonstige konsularische Hinweise zu übermitteln.


Die neu eingeführte Möglichkeit der online-Registrierung soll die bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste der deutschen Auslandsvertretungen ersetzen. Wir bitten Sie daher, Ihre Daten möglichst bald über das Internet einzugeben, auch wenn Sie bisher schon registriert waren. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.









Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02-287 9077 an.


Wir ergänzen den Artikel wie folgt:

Das ganze ist recht unproblematisch. Es können neben den eigenen Angaben zum Wohnsitz auch der Arbeitgeber und Kontakte in Deutschland angegeben werden. Halten Sie auch Ihren Paß bereit, da Angaben über das Ausstellungsdatum (und Ende), sowie über die Ausstellende Behörde erfragt werden.


Wir denken, daß ist eine gute Maßnahme, um in Ausnahmesituationen für die Botschaft erreichbar zu sein. Wer denkt, daß da schon wieder Daten über einen erfasst und sonstwie verwand werden, den können wir beruhigen. In einer Anfrage hat dies der Autor beim bundesdeutschen Datenschutzbeauftragten erfragt und folgende Antwort erhalten:


Bei dem Verfahren "Elefand" handelt es sich um eine elektronische Datenbank, in welcher sich im Ausland lebende Deutsche freiwillig registrieren lassen können (Name und Kontaktdaten). Gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 6 Abs. 3 des Konsulargesetzes, wonach "die Konsularbeamten eine Liste der in ihrem Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen erstellen und auf dem laufenden halten sollen". Dies dient dem Zweck gemäß § 6 Abs. 1 des Konsulargesetzes, den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche oder deren Schutzbefohlene sind, Hilfe und Schutz zu gewähren, wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen. Daher führt jede konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem jeweiligen Amtsbezirk eine
  Liste der dort lebenden Deutschen, die sich dort, wenn sie dies wünschen, eintragen lassen können. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Das Auswärtige Amt hat mir gegenüber erläutert, dass nur die zuständigen Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland Zugriff auf diese Daten haben. Eine Übermittlung an Dritte oder an externe Stellen ist im Normalfall nicht bzw. nur mit Einverständnis der betroffenen Person vorgesehen. Selbstverständlich kann es im Krisenfall notwendig werden, die Daten an diejenigen Stellen zu übermitteln, die mit der Rettung oder dem Erbringen von Hilfeleistungen an im Ausland lebende Deutsche beauftragt sind, z.B das Technische Hilfswerk. Derartige Übermittlungen werden, soweit sie erfolgen, in der Regel erforderlich sein, damit die Konsulate ihre Aufgabe "Hilfeleistung im Krisenfall" erfüllen können. Somit sind die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten durch Behörden des Bundes erfüllt (§ 15 und § 16, jeweils iin Verbindung mit § 14). Bei Übermittlung an ausländisch  e Stellen kommt zudem § 4c Abs. 1 Nr. 5 Bundesdatenschutzgesetz in Betracht ("Übermittlung für die Wahrung lebenswichtiger Interessen des Betroffenen").