Deutsche Botschaft
Bangkok
สถานทูตเยอรมนี
กรุงเทพฯ
Krisenvorsorge
Anmeldungsformular (© colourbox.com)
Anmeldung ab sofort im Internet
Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Ausland
leben, konnten sich auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen
Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen
Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines
passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch
einfacher geworden.
Bei der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste handelt es sich
um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Bangkok rät, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen
Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, über die in der Liste zu hinterlegenden
e-Mail-Adressen z.B. auf anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen
Parlament hinzuweisen oder sonstige konsularische Hinweise zu übermitteln.
Die neu eingeführte Möglichkeit der online-Registrierung soll
die bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste der deutschen
Auslandsvertretungen ersetzen. Wir bitten Sie daher, Ihre Daten möglichst bald
über das Internet einzugeben, auch wenn Sie bisher schon registriert waren. Sie
werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre
Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und
Aktualität der Registrierungen sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die
Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.
Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf
Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen
Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02-287 9077 an.
Wir ergänzen den Artikel wie folgt:
Das ganze ist recht unproblematisch. Es können neben den eigenen Angaben zum Wohnsitz auch der Arbeitgeber und Kontakte in Deutschland angegeben werden. Halten Sie auch Ihren Paß bereit, da Angaben über das Ausstellungsdatum (und Ende), sowie über die Ausstellende Behörde erfragt werden.Wir denken, daß ist eine gute Maßnahme, um in Ausnahmesituationen für die Botschaft erreichbar zu sein. Wer denkt, daß da schon wieder Daten über einen erfasst und sonstwie verwand werden, den können wir beruhigen. In einer Anfrage hat dies der Autor beim bundesdeutschen Datenschutzbeauftragten erfragt und folgende Antwort erhalten:
Bei dem Verfahren "Elefand" handelt es sich um eine elektronische Datenbank, in welcher sich im Ausland lebende Deutsche freiwillig registrieren lassen können (Name und Kontaktdaten). Gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 6 Abs. 3 des Konsulargesetzes, wonach "die Konsularbeamten eine Liste der in ihrem Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen erstellen und auf dem laufenden halten sollen". Dies dient dem Zweck gemäß § 6 Abs. 1 des Konsulargesetzes, den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche oder deren Schutzbefohlene sind, Hilfe und Schutz zu gewähren, wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen. Daher führt jede konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem jeweiligen Amtsbezirk eineListe der dort lebenden Deutschen, die sich dort, wenn sie dies wünschen, eintragen lassen können. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.Das Auswärtige Amt hat mir gegenüber erläutert, dass nur die zuständigen Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland Zugriff auf diese Daten haben. Eine Übermittlung an Dritte oder an externe Stellen ist im Normalfall nicht bzw. nur mit Einverständnis der betroffenen Person vorgesehen. Selbstverständlich kann es im Krisenfall notwendig werden, die Daten an diejenigen Stellen zu übermitteln, die mit der Rettung oder dem Erbringen von Hilfeleistungen an im Ausland lebende Deutsche beauftragt sind, z.B das Technische Hilfswerk. Derartige Übermittlungen werden, soweit sie erfolgen, in der Regel erforderlich sein, damit die Konsulate ihre Aufgabe "Hilfeleistung im Krisenfall" erfüllen können. Somit sind die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten durch Behörden des Bundes erfüllt (§ 15 und § 16, jeweils iin Verbindung mit § 14). Bei Übermittlung an ausländisch e Stellen kommt zudem § 4c Abs. 1 Nr. 5 Bundesdatenschutzgesetz in Betracht ("Übermittlung für die Wahrung lebenswichtiger Interessen des Betroffenen").
Und es funktioniert:
AntwortenLöschenhttp://walter-kohl.blogspot.com/2013/12/die-deutsche-botschaft-bangkok-teilt-mit.html